Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 36T Solutions UG (haftungsbeschränkt)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der 36T Solutions UG (haftungsbeschränkt) – im Folgenden „36T Solutions“ – und ihren Kunden, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
2. Vertragsschluss
Alle Angebote von 36T Solutions sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
3. Ausschluss eigener Kunden-AGB
Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung eigener, entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen – auch wenn diese nach Vertragsschluss aufgestellt oder geändert werden. Etwaige abweichende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen, vorab schriftlich vereinbarten Bestätigung durch 36T Solutions.
4. Leistungen und Leistungsumfang
36T Solutions erbringt IT-Dienstleistungen gemäß der im jeweiligen Vertrag oder Angebot festgelegten Leistungsbeschreibung. Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen. Die Leistungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
5. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 21 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist 36T Solutions berechtigt, pauschal 10 % des ausstehenden Betrags als Verzugszinsen zu berechnen und sämtliche Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen.
6. Verzug, Verzugszinsen und Inkasso
Sollte eine Rechnung länger als 60 Tage überfällig sein, behält sich 36T Solutions das Recht vor, ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Forderungen entstehenden Kosten, einschließlich etwaiger Rechtsverfolgungskosten, gehen zu Lasten des Kunden.
7. Steuerliche Abzüge
Sofern in dem Land des Kunden gesetzliche Verpflichtungen zur Abführung von Quellensteuern bestehen, obliegt es dem Kunden, diese Beträge an die zuständigen Steuerbehörden abzuführen. 36T Solutions haftet in keinem Fall für etwaige Abzüge oder zusätzliche Kosten, die aus der nationalen Gesetzgebung des Kunden resultieren.
8. Haftung und Leistungsbeschränkung
36T Solutions haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet 36T Solutions nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und – soweit gesetzlich zulässig – beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Eine Verpflichtung, als Dritter in Schadenersatzansprüchen gegen den Kunden einzutreten, besteht nicht.
9. Mängelrüge und Schadensersatz
Beanstandungen bezüglich der gelieferten Leistungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Erhalt der Leistungen schriftlich mittels Einschreiben an die Geschäftsstelle von 36T Solutions zu richten. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als genehmigt. Ansprüche auf Schadensersatz sind nur wirksam, wenn sie innerhalb dieser Frist schriftlich geltend gemacht werden.
10. Datenschutz, Vertraulichkeit und Urheberrecht
36T Solutions verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln. Die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten, Software und Dokumentationen erfolgt ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen. Für den Datenschutz gelten die Bestimmungen der DSGVO sowie die einschlägigen nationalen Datenschutzgesetze.
11. Höhere Gewalt
Sollte die Erfüllung vertraglicher Pflichten durch höhere Gewalt, Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse beeinträchtigt werden, ist 36T Solutions berechtigt, die Leistungserbringung zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Eine Haftung für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund dieser Umstände ist ausgeschlossen.
12. Schlussbestimmungen
Alle Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Vertragsverhältnissen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von 36T Solutions.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.